A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 

A

Es gilt die Direktionsverordnung über Absenzen + Dispensationen in der Volksschule (DVAD).

Unvorhergesehene Abwesenheiten und kurze Absenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes
  • Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • ärztlich verordneter Krankheits- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils
  • Abwesenheit wegen amtlicher Aufgebote (EB, schulärztlicher Dienst,
    Prüfungen)
  • Wohnungswechsel der Familie
  • private Arzt- und Zahnarzttermine, sowie ärztlich verordnete Therapietermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können.

Lassen Sie der Klassenlehrkraft baldmöglichst eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes der Abwesenheit zukommen.

Urlaubsgesuche müssen 4 Wochen vor Beginn schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Es erfolgt kein Eintrag im Beurteilungsbericht.

Halbtage:

Mehr Informationen zu den Halbtagen können Sie der entsprechenden Rubrik entnehmen.

Die Aufgabenbegleitung soll denjenigen Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Hilfe bieten, die trotz individueller Anpassung der Hausaufgaben nicht in der Lage sind, diese befriedigend zu lösen. Die Aufgabenbegleitung ist eine freiwillige Einrichtung der Gemeinde Rubigen, welche 50% der Kosten übernimmt. Es kein Nachhilfe-, Förder- oder Stützunterricht.

Folgende Kriterien gelten als Begründung für eine finanziell unterstützte Aufgabenbegleitung:

  • -Fremdsprachigkeit
  • -Aussergewöhnliche finanzielle Situation der Familie
  • -Krankheitsbedingte Abwesenheit der Eltern
  • -Alleinerziehende Eltern
  • -Ãœberlastung oder Ãœberforderung der Eltern
  • -Besondere Familienverhältnisse

Anmeldung der Schülerin/des Schülers:

Antrag auf speziellem Formular durch die Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern. Die Anträge werden halbjährlich von der Schulleitung bewilligt.

B

Informationen zur Basisstufe finden Sie im unten stehenden Link.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Mehr Infos zur Bibliothek finden Sie hier.

C

D

Deutsch als Zweitsprache (DAZ) wird einmal pro Woche mit einem speziellen Sprachprogramm unterrichtet. Mehr Informationen finden Sie hier.

Das brisante Thema beschäftigt Kinder, Eltern und Lehrkräfte immer wieder.
Folgende Punkte sind aus Sicht der Schule wichtig:

  • Die Schule unterstützt die Eltern in der Erziehung ihrer Kinder.
    Dies gilt auch bei der Körpererziehung.
  • In den meisten Familien und Sportvereinen ist es üblich, sich nach schweisstreibenden Aktivitäten zu duschen und gründlich zu waschen. Die Primarschule Rubigen will hier keine Ausnahme machen. Deshalb sind wir der Ansicht: «Duschen bildet grundsätzlich den Abschluss jeder Turnlektion»
  • Die Sache hat nicht nur erzieherische, sondern auch sinnliche Aspekte: Stellen Sie sich bitte ein Klassenzimmer mit 20 ungeduschten Kindern der
    6. Klasse nach 2 Lektionen Sportunterricht vor!
  • Der Grundsatz erlaubt individuelle Ausnahmen:
    • Wenn der Sportunterricht auf die letzte Lektion am Morgen oder Nachmittag fällt, kann Ihr Kind in der Schule oder zu Hause duschen.
    • Wenn Ihr Kind anschliessend an den Sportunterricht den freiwilligen Schulsport oder eine private Sportaktivität besucht, kann das Duschen dort erledigt werden.
    • Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht duschen kann, informieren Sie bitte die Lehrkraft.

Um den Überblick zu behalten ist für all diese Ausnahmen eine einfache, schriftliche Mitteilung von Ihnen zuhanden der Turnlehrkraft nötig.

Wir sind überzeugt, dass Sie die «Dusch-Philosophie» unserer Schule verstehen können und hoffen, dass Sie die Lehrerschaft auch bei diesem Teil der Erziehung unterstützen. Besten Dank !

E

Anmeldung Einschulung

Alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2014 und dem 31. Juli 2015 geboren sind, besuchen ab 1. August 2019 das 1. Jahr der obligatorischen Schulzeit.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Das Anmeldeformular und ein Informationsschreiben werden den Erziehungsberechtigten per Post zugestellt. Die Anmeldung muss bis spätestens 24. Januar 2019 an folgende Adresse zurückgesendet werden:

Gemeindeverwaltung
Sekretariat
Frau Miryanne Hahn
Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Mehr Infos zum Elternrat Rubigen finden Sie auf dem Flyer und unter www.elternrat-rubigen.ch.

Das Konzept zur Elternzusammenarbeit finden Sie im unten stehenden Link.

Die Erziehungsberatung steht allen Erziehungspersonen offen. Sie ist Anlaufstelle für Erziehungs-, Entwicklungs- und Einschulungsfragen.

F

Informationen zum Berner Ferien- und Freizeitangebot finden Sie auf www.faeger.ch

 

Den aktuellen Ferienplan   finden Sie im unten stehenden Link.

Beim Haupteingang des Schulhauses Sunnmatt 2 und in der Turnhalle befinden sich die Fundgegenstände. Diese werden immer am letzten Tag vor den Schulferien geleert.

Bitte Kleidungsstücke, Tupper-Geschirr etc. mit Namen und Klasse versehen. 

G

H

Fünf freie Halbtage:

Aus schulorganisatorischen Gründen müssen die Anträge jeweils 24 Stunden vor Bezug bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden. Ansonsten wir die Absenz als unentschuldigt vermerkt. Verpasster Unterrichtsstoff muss in jedem Schulfach selbstständig vor- oder nachgeholt werden.

Die Halbtage können online erfasst werden.

Information an die Eltern zur Bedeutung der fünf freien Halbtage:

Artikel 27 Absatz 3 des Volksschulgesetzes überträgt den Eltern die Verantwortung, gewisse Tätigkeiten und Anlässe stärker zu gewichten als den Schulbesuch. Diese Möglichkeit bedeutet nicht, dass Schülerinnen und Schüler nach eigenem Belieben der Schule fernbleiben können. Die „Selbstdispensation“ wird in der vollen Verantwortung von den Eltern wahrgenommen.

Bezug:

  • einzeln oder zusammenhängend
  • unabhängig von anderen Abwesenheiten und Dispensationen gemäss Weisungen
  • ohne Angabe von Gründen
  • Schriftliche Orientierung der Klassenlehrkraft mittels Formular spätestens 24 h vorher
  • Die Halbtage werden online erfasst.

Nicht bezogene Halbtage verfallen am Ende des laufenden Schuljahres.

Die Hausordnung finden Sie im unten stehenden Link.

I

Die Primarschule Rubigen arbeitet mit Lehrpersonen zur Integrativen Förderung (IF) zusammen. Mehr Informationen finden Sie hier.

J

K

Der katholische Religionsunterricht wird von der 1. Klasse bis zu der 9. Klasse erteilt.

Der Unterricht findet ausserschulisch im Pfarreizentrum am Löwenmattweg in Münsingen statt.

1. Klasse 4 Samstagmorgen 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, für Eltern und Kinder
2. – 6. Klasse Doppellektion alle zwei Wochen, 16.45 Uhr – 18.15 Uhr
3. Klasse Dienstag oder Donnerstag oder Freitag
4. Klasse Dienstag oder Donnerstag (Erstkommunion-Vorbereitung)
5. Klasse Dienstag oder Freitag (Versöhnungsweg)
6. Klasse Dienstag
7. Klasse Dienstag oder Freitag
7./8. Klasse Wahlfachkurse: Diverse Angebote
9. Klasse Vorbereitung auf die Firmung (7 Kursabende und 1 Week-End)

Die genauen Stundenpläne und die Themen können bei www.kathbern.ch/muensingen unter „Religionsunterricht“ abgerufen werden.

Kontakt:

Felix Klingenbeck, Pfarreileiter
Kath. Pfarramt Münsingen
Löwenmattweg 10. 3110 Münsingen
Tel. 031 721 03 73
E-Mail

Kirchliche Unterweisung ab 2. Klasse für alle, die am Ende der 9. Klasse in der reformierten Kirche konfirmiert werden möchten. Einladungen zum Informations-Elternabend werden jeweils im ersten Schuljahr verschickt. Auskünfte vgl. unten.

Gespräche, Basteln, Spielen, Singen, Bilder, Feiern und noch Vieles mehr zu den Themen:

Gott liebt mich – Taufe
Gott lädt mich ein – Abendmahl
Wie das Christentum zu uns gekommen ist
Die Bibel (Entstehung, Inhalt, Verfasser, Jesus)
Was wollen biblische Geschichten sagen – damals und heute?
Lebens- und Glaubensfragen, z.B. Wer bin ich? – Sinn des Lebens – Schöpfung – Gerechtigkeit.

2. – 6. Klasse in den kirchlichen Räumen Rubigen

Auskunft:
Pfarramt Rubigen
031 721 25 30

7. – 9. Klasse in Münsingen

Auskunft:
Pfarramt Rubigen
031 721 25 30 oder KUW Koordination 031 721 79 57 / 031 721 39 57

Pfarramt Rubigen:   

Christoph Beutler, Pfarrer
E-Mail
031 721 25 30 

Angaben zur Kirchlichen Unterweisung auch auf der Homepage der reformierten Kirchgemeinde Münsingen: www.ref-muensingen.ch/kuw

L

Kopfläuse sind kleine Tiere, sie sind etwa so gross wie ein Sesamkorn. Wenn jemand Läuse hat, bedeutet das nicht, dass er nicht sauber ist und sich schlecht oder zu wenig oft wäscht. Läuse können bei allen Kindern und Erwachsenen auftauchen. Wir bitten Sie, so schnell wie möglich mit der Behandlung zu beginnen und die Klassenlehrperson zu informieren, wenn Sie bei ihrem Kind Nissen oder Läuse entdecken. Die „Lüüslifrauen“ kontrollieren fix nach den Ferien alle Kinder. Die Daten sind in der Schulagenda  eingetragen und werden via Quartalsbericht von den Lehrpersonen an die Eltern weitergeleitet. Zusätzliche Kontrollen werden in den jeweiligen Klassen durchgeführt, wenn ein Befall vorhanden ist.

Zuständig für die Koordination der Untersuchungen:

Claudia Dolder
031 722 12 19 / 076 375 66 02

Seit dem 1. August 2018 wird der Lehrplan 21 im Kanton Bern gestaffelt eingeführt.

Die Logopädin behandelt Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache. Sie unterstützt Kinder darin, ihre Sprache zu verbessern und damit ihre Kommunikationsfähigkeit auf- und auszubauen. Mehr Informationen finden Sie hier.

M

Dieses Fach wird im 1. und 2. Schuljahr unterrichtet und ist im Stundenplan eingebaut. Die Kinder gehen in Gruppen (Halbklassen) in die MGS, 1 Lektion pro Woche (in der Aula).

Für die MGS brauchen die Kinder Geräteschuhe („Turnschlärpli“).

Einige Inhalte der MGS:

  • Freude an der Musik wecken und erhalten
  • Singen
  • Musizieren, vom selbsterfundenen Instrument bis zum Klavier
  • Musik hören
  • Bewegen
  • Anregen zur Fantasie

N

O

P

Die Pausenplatzgrenzen finden Sie im unten stehenden Link.

Die Reduktion kann laufend in Absprache mit den Lehrpersonen aufgelöst werden.

Psychomotorik-Therapie richtet sich vorwiegend an Kinder und Jugendliche, die in ihrem Bewegungs- und Beziehungsverhalten und damit in ihren Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind. Mehr Informationen finden Sie hier.

Q

Zu Beginn des neuen Quartals informieren die jeweiligen Klassenlehrpersonen in einem Quartalsbrief über besondere Anlässe und Ausfälle und Sie erfahren, welche Themen und Unterrichtsinhalte geplant sind.

R

S

Die  6-jährigen Kinder sowie Kinder im 4. Schuljahr und im 8. Schuljahr werden alle schulärztlich untersucht. Die Schule bietet Ihnen 3 Varianten an:

A. Untersuchung im Klassenverband  bei Dr. med. J. Rubarth (gratis)

B. Untersuchung im Klassenverband bei Dr. med. A. Born-Stein (gratis) 

Die Termine werden von der Schule vereinbart und können nicht individuell verschoben werden.
Die Schulärzte bestätigen der Schule direkt die erfolgte Untersuchung.

C. Untersuchung individuell beim Kinderarzt (zu Lasten der Eltern)
Sie erhalten ein entsprechendes Formular und bestätigen damit die Untersuchung. Dies wird von den Schulärzten kontrolliert.

Mehr Informationen zur Schulsozialarbeit finden Sie im entsprechenden Dokument.

Der Schulweg ist sicher, spannend und gesund – für alle Kinder, die zu Fuss gehen und bei jedem Wetter. Dieses Stück Lebensweg vermissen Kinder, welche von ihren Eltern mit dem Auto gefahren werden. Experten warnen eindringlich vor den negativen Auswirkungen der Elterntaxis. Der Wunsch von Eltern, ihre Kinder vor Verkehrsunfällen zu schützen, ist mit Taxidiensten nicht zu erfüllen. Im Gegenteil: Sie schränken damit die persönliche Entwicklung der Kinder ein und gefährden zudem andere Kinder durch haarsträubende Manöver im Schulhausbereich. Kinder, die sich nicht genügend Verkehrskompetenz aneignen können, tragen ein grösseres Risiko zu verunfallen.

Verkehrssicherheit

Kinder sollten frühzeitig lernen, sich in unterschiedlichen Verkehrssituationen richtig zu verhalten. Denn je älter sie werden, desto öfter sind sie auch allein unterwegs. Die Teilnahme am Strassenverkehr beginnt an der Hand der Eltern. Schwierige Situationen müssen gemeinsam eingeübt werden. Danach brauchen die Kinder Gelegenheit, ihre Verkehrskompetenz zu verbessern. Der Schulweg eignet sich dazu besonders gut, denn die Eltern können die Fortschritte der Kinder regelmässig kontrollieren. Zudem prägen sich durch die Wiederholung von Standardsituationen richtige Verhaltensmuster ein.

Erlebnis

Der Schulweg ist ein Freiraum, in dem die Kinder nicht ständig von Eltern oder Lehrkräften beaufsichtigt werden. Dadurch können sie ungestört Erfahrungen sammeln, die für ihre persönliche Entwicklung wichtig sind. Sie knüpfen soziale Kontakte, erforschen mit anderen Kindern die Umgebung, machen Entdeckungen in der Natur – kurz: Sie erkunden auf eigene Faust die Welt. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein und fördert ihre Eigenverantwortung.

Gesundheit

Kinder sollten sich möglichst viel an der frischen Luft bewegen. Das fördert die körperliche, motorische und geistige Entwicklung, erhöht das Wohlbefinden und beugt Übergewicht vor. Kinder, die zu Fuss zur Schule gehen, integrieren einen Teil der notwendigen Bewegung und Frischluftaktivität in ihren Alltag. Sie treffen ausgeglichener in der Schule ein, können sich besser konzentrieren und sind leistungsfähiger.

Elterntaxis

  • hindern die Kinder daran, die Gefahren des Strassenverkehrs kennen zu lernen
  • schränken die Möglichkeiten ein, richtiges Verhalten im Strassenverkehr zu trainieren
  • gefährden andere Kinder durch gefährliche Manöver im Schulhausbereich
  • grenzen die Kinder von gemeinsamen Erlebnissen mit Freundinnen und Freunden aus
  • verbauen Kindern ein Stück Freiheit
  • schränken Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung ein
  • führen zu bewegungsarmen Verhaltensmustern
  • schränken die Bewegungsmöglichkeiten der Kinder ein
  • können zu Ãœbergewicht beitragen

Falls Sie Ihr Kind trotzdem einmal mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, bitten wir Sie, den Kiesparkplatz zu benützen.

Während der obligatorischen Schulzeit Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, seine Zähne wenigstens einmal pro Jahr untersuchen zu lassen. Die Schule muss dies kontrollieren und bietet Ihnen 2 Varianten an:

  1. Untersuchung im Klassenverband im Herbst bei Frau Dr. med. dent. Véronique Stoupa in Rubigen (gratis)
    Die Termine werden von der Schule vereinbart und können nicht individuell verschoben werden.
    Die Schulzahnärztin bestätigt der Schule direkt die erfolgte Untersuchung.
  2. Untersuchung individuell beim Privatzahnarzt (zu Lasten der Eltern)
    Ihr Privatzahnarzt bestätigt mit seiner Unterschrift auf der blauen Zahnkarte die erfolgte Untersuchung.

Die Schule sammelt alle Zahnkarten vor den Herbstferien ein und kontrolliert diese.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Änderung Ihrer Wahlvariante nach Beginn des neuen Schuljahres nicht mehr möglich. 

Einmal im Jahr werden die Kinder von der Zahnfachfrau noch mehr zum Thema Zähneputzen erfahren. Die Fachfrau putzt mit den Kindern auf spielerische Art die Zähne und bespricht mit ihnen die Vorteile eines gesundes Znüni’s.

Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nur am Schwimm- oder Sportunterricht nicht teilnehmen können, dürfen der Schule nicht fernbleiben. Sie müssen in der betreffenden Zeit im Klassenzimmer oder in einer anderen Klasse unterrichtet werden. Wir bitten Sie, die Klassenlehrkraft schriftlich zu informieren.

Mehr Informationen zum Spezialunterricht finden Sie hier.

Der Gesamtstundenplan finden Sie im unten stehenden Link.

Zudem finden Sie die Stundenpläne der einzelnen Klassen auf der jeweiligen Klassen-Webseiten.

T

Die Tagesschule Rubigen steht allen Kindern offen, die in Rubigen den Kindergarten, die Basisstufe oder die Primarschule besuchen. Die Räumlichkeiten befinden sich in der Schulanlage im Schulhaus Sunnmatt 1.

Bei Fragen gibt Ihnen die Tagesschulleitung unter der Telefonnummer 079 701 74 08 oder per Mail tagesschule [at] rubigen [dot] swiss gerne Auskunft.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der entsprechenden Seite.

U

Aufgrund des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes, welches seit dem 01.01.1997 rechtsverbindlich ist, besteht ein Unfallversicherungsobligatorium. Alle Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder gegen Unfälle jeglicher Art im Rahmen dieses Obligatoriums zu versichern. Darin sind auch Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg, in Landschulwochen, auf Schulreisen und bei andern Veranstaltungen in der Schule eingeschlossen. Ab 01.01.1997 gibt es keine kollektive Schülerunfall-versicherung mehr. Kosten aus Unfällen im Umfeld der Schule werden durch die private Unfallversicherung vergütet. Die Eltern setzen sich in jedem Fall direkt mit ihrer Versicherung in Verbindung. Die Schule wird den Eltern die nötigen Angaben zum Unfallhergang und zu den durch die Schule eingeleiteten Massnahmen übermitteln.

V

Auf dem Schulweg untersteht das Kind der Verantwortung der Eltern. Ihr Kind erhält zu Beginn der Kindergartenzeit eine Leuchtweste, die es zur Sicherheit täglich trägt.

  • Einmal im Jahr besucht uns die Verkehrsinstruktorin, um mit den Kindern das Verhalten im Strassenverkehr zu besprechen und praktisch zu üben.
  • Im 2. und 3. Schuljahr besuchen die Schülerinnen und Schüler den Verkehrsgarten in Belp.
  • Im Lauf des 5. Schuljahres findet die Veloprüfung statt.

Allgemeine Informationen zur Volksschule finden Sie hier.

W

Informationen zu den Wahlfächern finden Sie hier.

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Z